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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Loop Real Estate GmbH – im Folgenden „Makler“ genannt – und bilden die Grundlage des Maklervertrages. Der Kunde erkennt die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag an und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese online unter www.loop-realestate.de einzusehen.

 

§1 Maklerprovision

1.1) Der Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision entsteht, sobald infolge der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Vertrag – insbesondere ein Kauf-, Miet-, Pacht- oder Nutzungsvertrag – zwischen dem Kunden und einem vom Makler benannten Dritten wirksam zustande kommt. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss mitursächlich war.

1.2) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen zustande kommt. Dies gilt insbesondere bei einem Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Share Deal) statt eines unmittelbaren Erwerbs der Immobilie (Asset Deal), der Vereinbarung eines Erbbaurechts statt eines Kaufs, oder dem Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags anstelle eines Kaufvertrags, sowie in den jeweils umgekehrten Konstellationen. 

1.3) Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag erst nach Beendigung des Maklervertrags abgeschlossen wird oder mit einer dem Kunden in Verbindung stehenden Person oder einem mit dem Kunden in Verbindung stehenden Unternehmen zustande kommt.

1.4) Ist dem Kunden das vom Makler nachgewiesene Objekt oder die Vertragsgelegenheit bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, schriftlich mitzuteilen und die Quelle seiner Vorkenntnis nachzuweisen. Nach Fristablauf erhobene Einwände bleiben unberücksichtigt.

1.5) Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Provision getroffen wurde, gelten folgende Sätze (jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) als vereinbart:

  • Bei Kaufverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (einschließlich Erbbaurechten) oder Immobilien, berechnet sich die Provision auf Basis des Kaufpreises inkl. übernommener Belastungen und Nebenleistungen:

    • bis 5.000.000 € Kaufpreis: 5,00 % zzgl. gesetzlich geltender MwSt.,

    • über 5.000.000 € Kaufpreis: 3,00 % zzgl. gesetzlich geltender MwSt.

  • Bei sogenannten Share Deals erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Unternehmenswertes einschließlich übernommener Verbindlichkeiten zu den vorgenannten Konditionen.

  • Bei der Einräumung von An- oder Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1 % des Werts.

  • Bei Vermietungen und Verpachtungen:

    • unter 3 Jahren Laufzeit: 2 Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzlich geltender MwSt.,

    • 3–5 Jahre Laufzeit: 3 Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzlich geltender MwSt.,

    • ab 5 Jahren Laufzeit: 4 Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzlich geltender MwSt.

    • zusätzlich vereinbarte Optionen hinsichtlich Laufzeit oder Fläche erhöhen die Provision um eine weitere Monatsnettokaltmiete zzgl. gesetzlich geltender MwSt..

    • Bei Staffelmietverträgen wird der durchschnittliche monatliche Mietwert der gesamten Laufzeit zugrunde gelegt; mietfreie Zeiten bleiben dabei unberücksichtigt.

1.6) Ein Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines Vertrages (z. B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag), der auf Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zurückgeht. Es genügt die Mitursächlichkeit der Tätigkeit.

1.7) Der Provisionsanspruch entfällt nicht durch Rücktritt, Auflösung oder sonstige spätere Unwirksamkeit des Vertrages, soweit der Rücktritt nicht auf einem gesetzlichen Widerrufsrecht beruht.

 

§2 Fälligkeit der Provision und Auskunftspflicht 

2.1)  Die Provision ist mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung; diese ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Der Kunde gerät spätestens 30 Kalendertage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.
2.2) Haben mehrere Personen gemeinsam den Makler beauftragt, so haften sie für die vereinbarte Provision gesamtschuldnerisch.

 

§3 Objektangaben und Haftung

3.1) Alle Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Die Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernimmt der Makler keine Haftung. 

 

§4 Vertraulichkeit

Sämtliche vom Makler übermittelten Informationen und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers. Der Makler verpflichtet sich, alle im Rahmen seiner Tätigkeit erlangten Daten, insbesondere personenbezogene Kundendaten, vertraulich zu behandeln. Eine Speicherung in der EDV erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
 

§5 Folgen und Schadenersatz bei unbefugter Weitergabe

5.1) Kommt es infolge einer unberechtigten Weitergabe von Informationen durch den Kunden zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem ursprünglich angebotenen Vertragspartner, haftet der Kunde auf Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision.

5.2) Zudem haftet der Kunde für alle dem Makler daraus entstehenden Schäden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung, unlauterem Wettbewerb oder Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, bleiben vorbehalten.

 

§6 Haftungsbeschränkung:

6.1) Die Haftung des Maklers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur, sofern eine Pflicht verletzt wurde, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages wesentlich ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen oder sonstige Vermögensschäden – ist ausgeschlossen.

6.3) Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben oder Unterlagen, die von Dritten – insbesondere von Auftraggebern – zur Verfügung gestellt wurden.

6.4) Zudem haftet der Makler nicht für Schäden, die durch Cyber-Angriffe, Datenmanipulationen, Schadsoftware oder sonstige externe elektronische Angriffe verursacht werden, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Maklers vorliegt.
 

§7 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden, sofern keine einseitige Interessenvertretung vereinbart wurde.
 

§8 Aufgabe der Kauf-/Mietabsicht

Gibt der Kunde seine Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder Vermietabsicht auf, hat er den Makler hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Veräußert der Verkäufer eine Immobilie unter Umgehung des Maklers trotz erteiltem Alleinauftrag, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung in Höhe der vereinbarten Provision. Der Nachweis eines niedrigeren oder höheren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten. 

 

§9 Auskunftsanspruch

Der Makler hat das Recht, vom Kunden Auskunft über den Inhalt und die Parteien eines abgeschlossenen Vertrags zu verlangen, sofern dieser Gegenstand der Maklertätigkeit war, um die Provisionsforderung prüfen zu können.

 

§10 Geldwäscheprüfung

Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und zur unverzüglichen Mitteilung etwaiger Änderungen.

 

§11 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt der Geschäftssitz des Maklers in Bochum als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

 

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

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